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Wenn Sie in der Nähe von einem Parkscheinautomaten parken, müssen Sie eine Parksteuer zahlen. Den Zahlungsbeweis oder die Parkerlaubnis müssen Sie sichtbar hinter Ihre Windschutzscheibe legen.
Parken für Bürger mit einer Behinderung
In der ganzen Innenstadt verteilt gibt es 38 Spezialparkplätze für Bürger, die eine Behinderung haben. Ein Übersichtskärtchen wo sich die einzelnen Behindertenparkplätze befinden, erhalten.
Auch die „Singelgarage“ und das Parkhaus „De Vest“ verfügen über einige Parkplätze für Bürger mit einer körperlichen Behinderung. Beim Parkhaus “Kanaalschiereiland” sind eine Anzahl Behindertenparkplätze vorhanden, die außerhalb der Schranken liegen. Sie zahlen den Normaltarif des Parkhauses.
Im Prinzip ist die autofreie Zone in der Innenstadt für Bürger mit einem Behindertenparkausweis nicht zugänglich. Jedoch gibt es Servicebusse, die durch die gesperrte Zone fahren. Auch das OV-Taxi* (nur von Passagieren nutzbar, die in Besitz einer WVG-Indikation** sind), der Rollstuhl- und Anrufbus darf durch diese Zone fahren, um Passagiere abzusetzen bzw. abzuholen. Für Behinderte, die mit ihrem eigenen Auto unterwegs sind, ist die Innenstadt mit einer Tageserlaubnis erreichbar.
Weitere Informationen über das OV-Taxi: Telefon 0900-8878.
Nachträglicher Steuerzettel
Wenn der Kontrolleur konstatiert, dass keine oder zuwenig Parksteuer gezahlt wurde, bekommen Sie einen Strafzettel ausgestellt. Dieser Strafzettel an ihrem Scheibenwischer wird offiziell auch nachträglicher Steuerzettel genannt. Der Betrag des nachträglichen Steuerzettels setzt sich aus dem an diesem Ort gültigen Stundentarif zuzüglich der Kosten für das Auferlegen des Steuerzettels zusammen. Der Fahrzeughalter empfängt nach einigen Wochen eine Zweitschrift des nachträglichen Steuerzettels und einen Vordruck von einem Überweisungsformular zugeschickt. Auf der Zweitschrift stehen alle wichtigen Angaben, die auch auf dem originalen Steuerzettel standen.
Einspruch mit Antwortformular
Wenn Sie ein Leasingfahrzeug besitzen berücksichtigen Sie bitte, dass die Leasinggesellschaft (als Fahrzeughalter) den Einspruch erheben oder Sie als Bevollmächtigten angeben muss.
BEI DER PARKSTEUER WIRD KEIN ZAHLUNGSAUFSCHUB GEWÄHRT. AUCH WERDEN KEINE ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN GETROFFEN.
Höhere Gewalt
Im Rahmen der Parksteuer wird durchschnittlich von 8% der Steuerpflichtigen Einspruch erhoben. In vielen Fällen werden die Einsprüche damit begründet, dass man aufgrund besonderer Umstände nicht gezahlt hat bzw. nicht zahlen konnte.
Angesichts der sehr unterschiedlichen, für die Bürger ungezweifelt schwerwiegende Gründe, die genannt werden um nicht zu zahlen bzw. zahlen zu können, wurde bei der Einspruchsbeurteilung der Parksteuer eine überzeugende Strategie entwickelt. Diese Strategie besagt, dass dem Einspruch nur dann stattgegeben wird, wenn es sich um höhere Gewalt handelt, d.h. aufgrund unvorhersehbarer nicht beeinflussbarer Umstände.
Hinauszögern medizinischer Besuch
Beim zu spät sein, weil sich der medizinische Besuchs hinausgezögert hat, ist keine Rede von einem unvorhersehbaren nicht beeinflussbaren Umstand. Es ist nämlich allgemein bekannt, dass sich Besuche bei medizinischen Einrichtungen hinauszögern können. Einsprüche aufgrund dieser Begründung werden als unbegründet abgelehnt.
Geld wechseln
Die Tatsache, dass Sie Geld am Wechseln waren, wird aufgrund eines Urteils vom Gerichtshof (Oberlandesgericht Niederlande) in 's-Gravenhage Nr.93/2998-E3, Steuerblatt 1995, Seite 772, nicht als Entschuldigung gesehen.
Das Gericht ging diesbezüglich davon aus, dass um der Verpflichtung für das Zahlen der Parksteuer nachzukommen, dem Steuerpflichtigen genügend Zeit gegeben werden muss, um den Parkautomaten in Gang zu setzen. Die Zeit die man für das Wechseln von Geld benötigt, wird diesbezüglich außer Acht gelassen, weil man von Parkern erwarten kann, dass Sie über genügend Kleingeld verfügen.
Das zu einem Geschäft gehen um Geld zu wechseln, wurde vom Richter nicht als ausführende Handlung gesehen, wobei es danach aussieht, dass ein Anfang für das Zahlen der Parksteuer gemacht ist. (Ähnliche Urteile gab es auch beim: Gericht Arnhem 7. Juli 1992, Nr. 92/0439, EI, FED 1992/717, Gericht 's-Gravenhage 12. Oktober 1994, Nr.933929-E-9, und Gericht 's-Gravenhage 20. September 1994, Nr. 931958-E-3 und neulich Gericht Amsterdam 26. Augustus 2003, Nr. 03/00709, E III)
OV-Taxi* = ein neues öffentliches Verkehrsmittel
Wvg-indicatie** = Gesetz für Behinderteneinrichtungen
Bezahlung Parksteuer
Sie können die Nachzahlung auf drei verschiedene Weisen tätigen.
1. Am Schalter des Stadtamts. Adresse: Mallegatsplein 10, NL-1815 AG Alkmaar.
Öffnungszeiten: Mo 13.00 - 16.30 Uhr, Di - Fr 9.00 - 16.30 Uhr, Do 18.30 - 20.00 Uhr.
2. Mit dem vorgedruckten Überwisungsformular (BLZ 50021000 Konto 0010133734)
3. Indem Sie einen Scheck senden. (Geben Sie bitte deutlich das Kennzeichen und die Strafzettelnummer an. In Holland ist die Eurocheque nicht gültig seit 1 januar 2002!).
4.Sie können die “Naheffingsaanslag” (Nachforderungsanschlag) mit Ihrer Kreditkarte bezahlen. Die Gemeinde Alkmaar akzeptiert nur Visa Card oder Eurocard MasterCard.
Laatste wijziging: 07 oktober 2011